Bedingungen

Ablauf


  • Sie rufen mich an und wir klären, welches Anliegen Sie haben.

  • Im persönlichen Erstgespräch, dass auch dem gegenseitigen Kennenlernen dient, beschreiben Sie Ihre Wünsche an eine Psychotherapie, Beratung oder Supervision und wir klären, ob und wie ich Ihnen behilflich sein kann.

  • Sie entscheiden, ob Sie Vertrauen zu mir fassen können und Termine in Anspruch nehmen möchten, um auf diesem Weg etwas zum Positiven zu verändern.

  • Meiner Erfahrung nach müssen psychotherapeutische Prozesse nicht in jedem Fall lange dauern. Demnach wird die Häufigkeit der Sitzungen und die Dauer der Therapie individuell abgestimmt.

Rahmenbedingungen/Infos

Setting

▪ Psychotherapie wird in Einzelsitzungen durchgeführt, wobei eine Einheit 50 Minuten dauert.

▪ Die Anwendung von traumatherapeutischen Verfahren kann teilweise Doppeleinheiten notwendig machen.

▪ Supervision biete ich sowohl als Einzelsupervision als auch als Team- oder Gruppensupervision an.

Altersgruppen

Altersgruppen: Kinder | Jugendliche | Erwachsene

Termine

Termine sind telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.

Kosten

▪ Hinsichtlich des Stundenhonorars der einzelnen Leistungen ersuche ich um persönliche Anfrage.

▪ Bei einer Diagnosestellung haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse um eine Teilkostenrefundierung anzusuchen. Den dafür notwendigen Antrag erhalten Sie von mir.

▪ Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, können Sie sich bei Ihrem Leistungsträger auch nach einer zusätzlichen Kostenrefundierung erkundigen.

▪ Falls Sie Opfer einer Straftat wurden und aufgrund dieser Tat eine psychotherapeutische Behandlung benötigen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf die Kostenübernahme durch das Bundessozialamt.

Absagemodus

Ein vereinbarter Termin muss 48 Stunden vorher abgesagt werden, da er sonst  in vollem Umfang verrechnet wird. Bei Absagen meinerseits biete ich Ihnen den nächst möglichen Termin an.

Schweigepflicht

Als Psychologin und Psychotherapeutin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht und behandle Ihre Anliegen natürlich vertraulich.

Fortbildungen

Laut Psychologen- und Psychotherapiegesetz sind regelmäßige Fortbildungen vorgeschrieben, die ich im Rahmen meiner beruflichen Verantwortung selbstverständlich wahrnehme.