Ablauf
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Sie rufen mich an und wir klären, welches Anliegen Sie haben.
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Im persönlichen Erstgespräch, dass auch dem gegenseitigen Kennenlernen dient, beschreiben Sie Ihre Wünsche an eine Psychotherapie, Beratung oder Supervision und wir klären, ob und wie ich Ihnen behilflich sein kann.
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Sie entscheiden, ob Sie Vertrauen zu mir fassen können und Termine in Anspruch nehmen möchten, um auf diesem Weg etwas zum Positiven zu verändern.
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Meiner Erfahrung nach müssen psychotherapeutische Prozesse nicht in jedem Fall lange dauern. Demnach wird die Häufigkeit der Sitzungen und die Dauer der Therapie individuell abgestimmt.
Rahmenbedingungen/Infos
Setting
▪ Psychotherapie wird in Einzelsitzungen durchgeführt, wobei eine Einheit 50 Minuten dauert.
▪ Die Anwendung von traumatherapeutischen Verfahren kann teilweise Doppeleinheiten notwendig machen.
▪ Supervision biete ich sowohl als Einzelsupervision als auch als Team- oder Gruppensupervision an.
▪ Die Anwendung von traumatherapeutischen Verfahren kann teilweise Doppeleinheiten notwendig machen.
▪ Supervision biete ich sowohl als Einzelsupervision als auch als Team- oder Gruppensupervision an.
Kosten
▪ Hinsichtlich des Stundenhonorars der einzelnen Leistungen ersuche ich um persönliche Anfrage.
▪ Bei einer Diagnosestellung haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse um eine Teilkostenrefundierung anzusuchen. Den dafür notwendigen Antrag erhalten Sie von mir.
▪ Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, können Sie sich bei Ihrem Leistungsträger auch nach einer zusätzlichen Kostenrefundierung erkundigen.
▪ Falls Sie Opfer einer Straftat wurden und aufgrund dieser Tat eine psychotherapeutische Behandlung benötigen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf die Kostenübernahme durch das Bundessozialamt.
▪ Bei einer Diagnosestellung haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse um eine Teilkostenrefundierung anzusuchen. Den dafür notwendigen Antrag erhalten Sie von mir.
▪ Falls Sie eine private Krankenversicherung haben, können Sie sich bei Ihrem Leistungsträger auch nach einer zusätzlichen Kostenrefundierung erkundigen.
▪ Falls Sie Opfer einer Straftat wurden und aufgrund dieser Tat eine psychotherapeutische Behandlung benötigen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf die Kostenübernahme durch das Bundessozialamt.